Exemplarischer Ablauf der LEADER-Förderung
Einführung
Der Zweck von LEADER ist es, Initiativen und Projekte zur Entwicklung ländlicher Räume in einem Bottom-Up-Ansatz zu fördern. Hierbei müssen Sie einige Hürden nehmen und Abläufe einhalten.
Diese Seite dient Ihnen als Hilfestellung, um den LEADER-Prozess zu durchschauen und efolgreich einen Projektantrag zu stellen. Mit Klick auf die jeweiligen Themen öffnet sich ein Aufklappkästchen, das Ihnen nähere Informationen bereitstellt. Die Themen sind im Ablauf chronologisch geordnet.
Schematische Darstellung der LEADER-Förderung in der Region Göttinger Land. Mit Klick auf das Bild öffnet sich ein neues Fenster mit einer hochauflösenden pdf-Datei.
Die Projektidee
Am Anfang einer jeden Förderung steht eine Projektidee. Wie die genau aussieht ist Ihnen überlassen. Sie möchten einen Versammlungsort für eine Dorfgemeinschaft einrichten? Oder lieber ein Programm für Umweltbildung auf den Weg bringen? Einen Dorfladen aufbauen? Kulturellen Veranstaltungen ein Zuhause bieten? Oder haben Sie doch eine komplett andere Idee?
Förderfähigkeit
Ob Ihre Projektidee förderfähig ist, lässt sich nicht mit einem Satz feststellen. Prinzipiell bietet das Regionale Entwicklungskonzept (REK) der LEADER-Region Göttinger Land mit seinen fünf Entwicklungszielen einen guten Anhaltspunkt (S. 78 ff.), jedoch entscheiden auch abseits davon viele weitere Faktoren. Die Antragsweg für eine LEADER-Förderung beginnt beim Regionalmanagement. Im Reiter Kontakt finden Sie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme.
Kontakt zum Regionalmanagement
Nach der Formulierung der Projektidee ist der Kontakt zu den Mitarbeitenden vom LEADER-Regionalmanagement der nächste Schritt. Gemeinsam mit Ihnen sehen wir uns Ihre Projektidee an und klären wichtige Fragen zur Förderfähigkeit, zu Formalia und zum weiteren Ablauf. Wenn nötig, verweisen wir auch auf andere Förderprogramme und Ansprechpartner:innen.
Camis Maxelon
0551 525-2422
Sven Martens
0551 525-2443
Michael Glatthaar
0551 525-3678
Für weitere Kontaktoptionen klicken Sie bitte HIER.
Projektskizze und Kosten- und Finanzierungsplan
Sie füllen mit Unterstützung durch Mitarbeitende des Regionalmanagements die zweiseitige Projektskizze aus, in der Sie Ihre Projektidee vorstellen und bereits Angaben zur Finanzierung und zur beantragten Förderung machen. Auch ein erstes Angebot gehört hier mit dazu, so dass die Kostenschätzungen realistisch und transparent sind.
Wichtig: LEADER-Projekte müssen generell vorfinanziert werden, eine Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach erfolgreicher Durchführung der Projektmaßnahmen.
Projektvorstellung in der LAG
Die erstellte Projektskizze wird im Vorstand der LAG nach festgelegten Kriterien bewertet. Erreicht sie eine Mindestpunktzahl (sprich: entspricht das Projekt den Förderrichtlinien, passen die Projektziele zu den im REK festgelegten Entwicklungszielen für die Region und ist das Projekt realistisch geplant), erhalten Sie im nächsten Schritt die Möglichkeit, Ihr Projekt persönlich in der Mitgliederversammlung der LAG vorzustellen. In der Mitgliederversammlung wird entschieden, ob das Projekt gefördert werden soll. Die LAG, die sich aus Vertreter:innen verschiedenster Bereiche der Region zusammensetzt, entscheidet darüber, ob ein formeller Antrag beim ArL, dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, (zuständige Bewilligungsbehörde) gestellt werden darf.
Förderantrag beim ArL
Nach abschließender Bewertung durch die LAG stellen Sie über das LEADER-Regionalmanagement den eigentlichen Förderantrag beim ArL (Amt für Regionale Landesentwicklung Braunschweig). Beim Ausfüllen des Antrages sowie bei allen Fragen zu zusätzlichen Angaben und benötigten Unterlagen unterstützt Sie weiterhin das LEADER-Regionalmanagement. Auch die Weiterleitung des Antrages an das ArL erfolgt über Ihre Ansprechpartner:innen beim LEADER-Regionalmanagement. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt auf.
Wichtiger Hinweis: Die Bewilligung des Antrages kann erfahrungsgemäß etwas Zeit in Anspruch nehmen. Die Durchführung des Projektes darf dennoch erst nach Bewilligung durch das ArL beginnen.
Start der Maßnahmen, Durchführung des Projektes
Nach der Bewilligung durch das ArL (Amt für Regionale Landesentwicklung Braunschweig), also mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides, kann das eigentliche Projekt starten und Sie können mit der aktiven Phase beginnen. WICHTIG: Ein Beginn der Maßnahmen vor Vorliegen des Zuwendungsbescheides ist prinzipiell nicht möglich und führt im schlimmsten Fall zur Ungültigkeit und Rücknahme der Förderzusage.
Für die Umsetzung Ihrer Idee und folglich die Verwendung öffentlicher Mittel gelten weitere Kriterien, die Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid zugesendet werden (insbesondere die sog. Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums nach dem Förderkonzept KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) in der Förderperiode 2023-2027 ANBest-ELER KLARA).
Abrechnung und Auszahlung
Nach Ablauf des beantragten Projektzeitraumes (im Bewilligungsbescheid festgeschrieben) sind Sie verpflichtet, gegenüber dem ArL (Amt für Regionale Landesentwicklung Braunschweig) nachzuweisen, dass die gewährten Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden. Dies erfolgt über die Projektabrechnung.
Nach erfolgreicher Abrechnung und Prüfung durch das ArL wird die genehmigte Fördersumme ausgezahlt, sofern keine Beanstandungen bestehen.
Mit diesem abschließenden Schritt haben Sie erfolgreich ein LEADER-Projekt durchgeführt.
Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich heraus, ob mein Projekt förderfähig ist?
Eine einfache Antwort hierzu gibt es nicht. Gute Anhaltspunkte bieten das Regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Region Göttinger Land sowie der Kontakt zum Regionalmanagement
Mit welcher Förderhöhe kann ich rechnen?
Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Die Förderhöhe sowie -quote hängen von verschiedenen Faktoren ab, so zum Beispiel von der Rechtsform der Antragssteller, der Ausgestaltung des Projektes, dem Nutzen für das Allgemeinwohl und vielem mehr.
Generell gilt: Im Göttinger Land wurde eine Förderhöchstgrenze von 100.000€ für baulich-investive Maßnahmen beschlossen.
Bei allen Fragen zum Thema Förderung hilft Ihnen Ihr LEADER-Regionalmanagement gern weiter. Auch im REK (Kapitel 10, S. 100 ff.) finden sich weitere Infos zum Thema Förderbedingungen.
Wann kann ich einen Antrag auf LEADER-Förderung stellen?
Pro Jahr finden drei Sitzungsrunden statt, in denen Ihr Projekt bewertet werden kann - die Termine finden sich unter Aktuelles.
Wann bekomme ich die bewilligte Fördersumme ausgezahlt?
Die Fördersumme wird generell nach Projektabschluss ausgezahlt, d.h. LEADER-Projekte müssen vorfinanziert werden.
Wie stelle ich einen LEADER Förderantrag?
Der Ablauf ist auf unserer Seite „Ablauf der LEADER-Förderung im Göttinger Land“ Schritt für Schritt beschrieben.
Ich habe im laufenden Projekt Fragen oder Beratungsbedarf. An wen wende ich mich?
In diesem Fall steht Ihnen ebenfalls das LEADER Regionalmanagement zur Seite, alternativ können Sie sich auch direkt an Ihren Ansprechpartner beim ArL wenden (auf Ihrem Bewilligungsbescheid zu finden).
Meine Frage konnte bisher nicht beantwortet werden, obwohl ich Ihre Website aufmerksam gelesen habe. An wen wende ich mich?
Wenden Sie sich bei allen Fragen gern an das LEADER-Regionalmanagement der Region Göttinger Land.